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Klassen-Beschreibung
A Mindestalter 18 Jahre Krafträder (auch mit Beiwagen) mehr als 50 ccm, mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit zwei Jahre beschränkt auf maximal 25 kW und maximal 0,16 kW pro kg Leergewicht.
A1 Mindestalter 16 Jahre Leichtkrafträder maximal 125 ccm, maximal 11 kW für 16- und 17-Jährige, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 80 km/h.
L Mindestalter 16 Jahre Der Einstieg in die Zugmaschinen-Welt
B Mindestalter 18 Jahre (Mindestalter “Begleitetes Fahren” 17 Jahre) Kraftwagen maximal 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, maximal 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz). Anhänger mit maximal 0,75 t zulässigem Gesamtgewicht oder Züge mit maximal 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht; das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf dabei das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten. Die Klasse B schließt die Klassen L und M mit ein.
BE Mindestalter 18 Jahre Kraftwagen der Klasse B und Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässigem Gesamtgewicht, sofern der Zug nicht unter die Klasse B fällt. Zum Erwerb der Klasse BE müssen Sie die Klasse B besitzen.
M Mindestalter 16 Jahre Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor maximal 50 ccm und maximal 45 km/h
S Mindesalter 16 Jahre >Neu ab 01.02.2005< Drei- und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads) nicht mehr als 45 Km/h, 50 ccm, 4 Kw und nicht mehr als 350 Kg Leermasse.
Mofa Prüfbescheinigung Mindestalter 15 Jahre Fahrräder mit Hilfsmotor und Mofaroller bis 50 ccm und 25 Km/h
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